Als deutsch – italienische Anwaltskanzlei berät die Anwaltskanzlei Scalia deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Investoren bei der Umsetzung von Geschäftsprojekten in Italien. Im Besonderen unterstützt die Anwaltskanzlei Scalia nach eingehender und personalisierter Prüfung der verfolgten Ziele ihre Mandanten bei der Wahl der für ihre Bedürfnisse geeigneten Unternehmensform. Je nach dem Einzelfall bietet das italienische Recht nämlich mehrere mögliche Lösungen an:
- Einrichtung einer Zweitniederlassung des schon bestehenden ausländischen Unternehmens (Betriebsstätte);
- Eröffnung eines Einzelunternehmens;
- Gründung von Personengesellschaften (einfache Gesellschaft; offene Handelsgesellschaft; Kommanditgesellschaft);
- Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH; GmbH mit einem alleinigen Gesellschafter; Aktiengesellschaft; Kommanditgesellschaft auf Aktien);
- Sonstiges (Genossenschaften usw.).
In jedem Fall führt die Kanzlei alle für die Umsetzung des unternehmerischen Projekts erforderlichen Tätigkeiten durch: Eröffnung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Erklärung des Tätigkeitsbeginns, Registrierung bei der zuständigen Handelskammer, Ausarbeitung gesellschaftlicher Unterlagen (z.B.: Satzung, Gesellschaftsvertrag, Eigenerklärungen usw.), Abschluss der erforderlichen Verträge (z.B.: Immobilienmiete, Arbeitsverträge usw.), Eröffnung von Bankverhältnissen (z.B.: Bankkonto usw.), Beantragung verwaltungsrechtlicher Genehmigungen, Führung der Beziehungen zu der italienischen öffentlichen Verwaltung, Führung der Beziehungen zu weiteren externen Freiberuflern (z.B.: Notare, Buchhalter, Arbeitsberater usw.), Unternehmenstransaktionen (z.B.: Umwandlungen, Fusionen, Spaltungen, Übernahmen usw.), Schutz des geistigen Eigentums, Privacy usw.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns unter der Telefonnummer +390114271675 oder schreiben Sie eine Mail an

Firmengründungen in Italien
Als deutsch – italienische Anwaltskanzlei berät die Anwaltskanzlei Scalia deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Investoren bei der Umsetzung von Geschäftsprojekten in Italien. Im Besonderen unterstützt die Anwaltskanzlei Scalia nach eingehender und personalisierter Prüfung der verfolgten Ziele ihre Mandanten bei der Wahl der für ihre Bedürfnisse geeigneten Unternehmensform. Je nach dem...

Immobilienkauf in Italien
Die Anwaltskanzlei Scalia bietet Rechtsbeistand beim Kauf von Immobilien aller Arten, Größen und Preise in Italien (von der kleinen Ferienwohnung bis zu den größeren Immobilienanlagen) und unterstützt deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus für ihren Urlaub oder eine Wohnung für das Studium ihrer Kinder erwerben möchten, sowie...

In Italien erben und vererben
Avv. Melchiorre Scalia verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Erbrecht mit Schwerpunkt auf deutsch-italienische Erbfolgen und leistet Rechtsbeistand sowohl Erben ab dem Zeitpunkt der Berufung zur Erbschaft als auch allen, die aus verschiedenen Gründen ihre Nachfolge noch zu Lebzeiten planen möchten: 1. IN ITALIEN ERBEN In dem Bereich der Verhältnisse zwischen Italien...

Schadenersatz in Italien
Als italienisch-deutsche Kanzlei betreut die Anwaltskanzlei Scalia deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Privatpersonen und Unternehmen, die in Italien Anspruch auf Schadensersatz haben. Im Besonderen bietet die Anwaltskanzlei Scalia einen hochqualifizierten Unterstützungsdienst im Bereich des Ersatzes für Vermögens– (entgangenen Gewinn und realen Verlustwert) und Nichtvermögensschäden (Schmerzengeld wegen Personenschäden; Schmerzensgeld bei Tötung...

Inkasso in Italien
DEUTSCHSPRACHIGE ANWALTSKANZLEI FÜR INKASSO IN ITALIEN Als deutsch-italienische Anwaltskanzlei verfügt die Anwaltskanzlei Scalia über langjährige Erfahrung im Bereich des grenzüberschreitenden Inkassos mit Schwerpunkt auf die Forderungsbeitreibung in Italien im Auftrag von Gläubigern aus deutschsprachigen Ländern: Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vorgehensweise:Der Dienst richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Die...

Trennung und Scheidung in Italien
In einer Zeit, in der Mischehen zwischen Italienern und Deutschen immer häufiger vorkommen, kann es wichtig sein, von Anfang an die wesentlichen Unterschiede zwischen italienischem und deutschem Recht über Trennung und Scheidung zu kennen. Zeiten und Regelungen der Trennung in Deutschland und in Italien: Deutschland: In Deutschland entspricht die Trennung einer faktischen...

MwSt - Identifizierung
Ausländische Subjekte, die in Italien Unternehmens-, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, unterliegen der italienischen Besteuerung und deshalb haben sich innerhalb 30 Tage nach der Tätigkeitsaufnahme bei der örtlich zuständigen Einnahmeagentur anzumelden. Diese Anmeldung bei der Einnahmeagentur kann in verschiedenen Arten erfolgen: • Representative Office Ein Representative Office ist die einfachste Form...

Buchführungsordnungen in Italien
In Italien gelten die folgenden Buchführungsordnungen: 1. Ordentliche Buchführung Die ordentliche Buchführung ist obligatorisch für Kapitalgesellschaften: - GmbH - AG - Aktienkommanditgesellschaft - Genossenschaften sowie für andere Unternehmen (inklusiv Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 400.000,00 (bei...

Die Pauschalsteuerregelung
Die Pauschalsteuerregelung (s.g. „regime forfettario“) stellt die natürliche Buchführungsordnung für Einzelunternehmen und Freiberufler dar, deren Einkünfte im Vorjahr die Grenze von € 85.000,00 nicht überschreitet haben. Ihre Besonderheiten lassen sich so zusammenfassen, wie folgt: Die Steuerbemessungsgrundlage wird pauschal anhand bestimmter Ertragskoeffizienten ermittelt, welche je nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschiedlich zwischen...