Die Anwaltskanzlei Scalia bietet Rechtsbeistand beim Kauf von Immobilien aller Arten, Größen und Preise in Italien (von der kleinen Ferienwohnung bis zu den größeren Immobilienanlagen) und unterstützt deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus für ihren Urlaub oder eine Wohnung für das Studium ihrer Kinder erwerben möchten, sowie Unternehmen und Gesellschaften, die Interesse an größeren Immobilieninvestitionen haben.

Zu den von der Anwaltskanzlei Scalia angebotenen Dienstleistungen zählen beispielsweise: Verfassung und Einreichung des Kaufangebots; Beistand und Vertretung vor Notar (Kaufvertrag, Hypothekendarlehen usw.); Führung der Verhältnisse mit Bankinstituten, öffentlicher Verwaltung und dritten Freiberuflern (z.B.: Immobilienmaklern, Geometern und Architekten usw.) und Unternehmen (z.B.: Bauunternehmen usw.); Due Diligence bei kleinen und größeren Immobilieninvestitionen; Vertretung bei Kauf durch Versteigerung usw.

Als deutsch-italienische Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung in dem Immobilienmarkt leistet die Anwaltskanzlei Scalia Rechtsbeistand und Vertretung nicht nur denjenigen an, die eine Immobilie kaufen wollen, sondern auch denjenigen, die ihr Eigentum verkaufen möchten. In allen Situationen setzt die Anwaltskanzlei Scalia dafür ein, dass alles sich in voller Sicherheit ohne Beanstandungen nach dem Abschluss des Vorvertrags oder des endgültigen Kaufvertrags abwickelt.

Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Scalia ist es, von Anfang an auch durch eingehendere technische Kontrollen alle möglichen Risikofaktoren (z. B. Bauunregelmäßigkeiten, nachteilige Registrierungen, Belastungen, Dienstbarkeiten und Rechte Dritter, Erbschaftsfragen usw.) für den guten Ausgang der Operationen und zur Absicherung der Position ihres kaufenden oder verkaufenden Mandanten zu beseitigen oder je nach den Umständen so sehr wie möglich zu reduzieren.

Außerdem steht die Anwaltskanzlei Scalia zur Verfügung auch in Italien oder Deutschland (oder Österreich oder der Schweiz) tätigen Immobilienmaklern, die bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einen Dienst schneller und praktischer Rechtsberatung zur Wahrung Interessen von ihnen und ihren Kunden in jeder Phase der Immobilienvermittlung brauchen. Insbesondere bietet die Kanzlei technische Unterstützung bei Ausarbeitung von Vermittlungsaufträgen, Erstellung personalisierter Formulare, Verfassung und Überprüfung von Kaufangeboten, Vorverträgen und endgültigen Kaufverträgen, Aushandlung von Vergleichen zur Vermeidung oder Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kunden oder Maklern und Kunden, Einziehung von Provisionen usw.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns unter der Telefonnummer +390114271675 oder schreiben Sie eine Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder eine WhatsApp-Nachricht an +393294777443 auch mit Bitte um Rückruf. Gerne werden unsere deutschsprachigen Anwälte Ihnen zur Verfügung stehen!

Immobilienkauf in Italien https://www.itarecht.com/ Anwaltskanzlei Scalia

Firmengründungen in Italien

Als deutsch – italienische Anwaltskanzlei berät die Anwaltskanzlei Scalia deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Investoren bei der Umsetzung von Geschäftsprojekten in Italien. Im Besonderen unterstützt die Anwaltskanzlei Scalia nach eingehender und personalisierter Prüfung der verfolgten Ziele ihre Mandanten bei der Wahl der für ihre Bedürfnisse geeigneten Unternehmensform. Je nach dem...

Immobilienkauf in Italien

Die Anwaltskanzlei Scalia bietet Rechtsbeistand beim Kauf von Immobilien aller Arten, Größen und Preise in Italien (von der kleinen Ferienwohnung bis zu den größeren Immobilienanlagen) und unterstützt deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus für ihren Urlaub oder eine Wohnung für das Studium ihrer Kinder erwerben möchten, sowie...

In Italien erben und vererben

Avv. Melchiorre Scalia verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Erbrecht mit Schwerpunkt auf deutsch-italienische Erbfolgen und leistet Rechtsbeistand sowohl Erben ab dem Zeitpunkt der Berufung zur Erbschaft als auch allen, die aus verschiedenen Gründen ihre Nachfolge noch zu Lebzeiten planen möchten: 1.      IN ITALIEN ERBEN In dem Bereich der Verhältnisse zwischen Italien...

Schadenersatz in Italien

Als italienisch-deutsche Kanzlei betreut die Anwaltskanzlei Scalia deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Privatpersonen und Unternehmen, die in Italien Anspruch auf Schadensersatz haben. Im Besonderen bietet die Anwaltskanzlei Scalia einen hochqualifizierten Unterstützungsdienst im Bereich des Ersatzes für Vermögens– (entgangenen Gewinn und realen Verlustwert) und Nichtvermögensschäden (Schmerzengeld wegen Personenschäden; Schmerzensgeld bei Tötung...

Inkasso in Italien

DEUTSCHSPRACHIGE ANWALTSKANZLEI FÜR INKASSO IN ITALIEN Als deutsch-italienische Anwaltskanzlei verfügt die Anwaltskanzlei Scalia über langjährige Erfahrung im Bereich des grenzüberschreitenden Inkassos mit Schwerpunkt auf die Forderungsbeitreibung in Italien im Auftrag von Gläubigern aus deutschsprachigen Ländern: Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vorgehensweise:Der Dienst richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Die...

Trennung und Scheidung in Italien

In einer Zeit, in der Mischehen zwischen Italienern und Deutschen immer häufiger vorkommen, kann es wichtig sein, von Anfang an die wesentlichen Unterschiede zwischen italienischem und deutschem Recht über Trennung und Scheidung zu kennen. Zeiten und Regelungen der Trennung in Deutschland und in Italien: Deutschland: In Deutschland entspricht die Trennung einer faktischen...

MwSt - Identifizierung

Ausländische Subjekte, die in Italien Unternehmens-, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, unterliegen der italienischen Besteuerung und deshalb haben sich innerhalb 30 Tage nach der Tätigkeitsaufnahme bei der örtlich zuständigen Einnahmeagentur anzumelden. Diese Anmeldung bei der Einnahmeagentur kann in verschiedenen Arten erfolgen: • Representative Office Ein Representative Office ist die einfachste Form...

Buchführungsordnungen in Italien

In Italien gelten die folgenden Buchführungsordnungen: 1. Ordentliche Buchführung Die ordentliche Buchführung ist obligatorisch für Kapitalgesellschaften:  - GmbH  - AG  - Aktienkommanditgesellschaft  - Genossenschaften sowie für andere Unternehmen (inklusiv Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 400.000,00 (bei...

Die Pauschalsteuerregelung

Die Pauschalsteuerregelung (s.g. „regime forfettario“) stellt die natürliche Buchführungsordnung für Einzelunternehmen und Freiberufler dar, deren Einkünfte im Vorjahr die Grenze von € 85.000,00 nicht überschreitet haben. Ihre Besonderheiten lassen sich so zusammenfassen, wie folgt: Die Steuerbemessungsgrundlage wird pauschal anhand bestimmter Ertragskoeffizienten ermittelt, welche je nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschiedlich zwischen...

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