Avv. Melchiorre Scalia verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Erbrecht mit Schwerpunkt auf deutsch-italienische Erbfolgen und leistet Rechtsbeistand sowohl Erben ab dem Zeitpunkt der Berufung zur Erbschaft als auch allen, die aus verschiedenen Gründen ihre Nachfolge noch zu Lebzeiten planen möchten:
1. IN ITALIEN ERBEN
In dem Bereich der Verhältnisse zwischen Italien und deutschsprachigen Ländern kommt es häufig vor, dass eine Person, die in Deutschland (oder in der Schweiz oder in Österreich) lebt, in Italien zu Erbschaft berufen wird. Meistens handelt es sich dabei um Menschen italienischer Herkunft, deren Beziehungen zu ihrem Ursprungsland im Laufe des Lebens ziemlich selten gewesen sind. Dennoch werden immer häufiger Fälle von deutschen (oder österreichischen oder schweizerischen) Staatsbürgern, die ohne persönlichen Bezug zu Italien ebenso dorthin zum Erbe berufen sind, nachdem ein Familienangehörige oder ein geliebter Mensch zu Lebzeiten in das „Bel Paese“ gezogen ist. Nun, es kann unterschiedliche Situationen geben, die einen deutschen (oder österreichischen oder schweizerischen) Staatsbürger dazu führen, in Italien zu erben: Was sie sowieso gemeinsam haben, ist das Bedürfnis, an ihrer Seite einen Anwalt zu haben, der sich in der Materie auskennt und es ihnen ermöglicht, sich mit ihm in ihrer eigenen Muttersprache auszudrücken und sich auch in einem fremden Land wohl und sicher zu fühlen. Zu diesem Zweck unterstützt die Anwaltskanzlei Scalia ihre Mandanten bereits in der Anfangsphase bei der Durchführung aller Tätigkeiten, die für die korrekte Erfüllung der zivil– und steuerlichen Erbschaftspflichten erforderlich sind: Rekonstruktion des Erbvermögens und Überprüfung seiner Konsistenz; Ermittlung möglicher weiterer Miterben und Bestimmung der Erbanteile; Feststellung des Vorliegens von Testament und letztwilligen Erklärungen; Rechtsbeistand zur rechtzeitigen Ausschlagung der Erbschaft (oder Annahme mit Inventarerrichtung) wegen Verschuldung der Hinterlassenschaft; Führung der Beziehungen zu Bankinstituten und Versicherungsgesellschaften, sowie zur italienischen öffentlichen Verwaltung; Anforderung der Bankgutbestanderklärung für die Vorbereitung der Erbschaftssteuererklärung; Einreichung der Erbschaftssteuererklärung bei dem italienischen Finanzamt; Berechnung und Zahlung der in Italien geschuldeten Steuern; Katasterübertragung bei Vorhandensein von Immobilien; Entsperrung der infolge des Todes des Erblassers Bankverhältnisse (z.B.: Girokonto, Bankeinlage, Wertpapierverwahrung usw.) und Überweisung der Liquidität auf das von dem Mandanten angegebene Bankkonto in Deutschland (oder in Österreich oder in der Schweiz); Identifizierung des anwendbaren Rechts gemäß den Regeln der EU-Verordnungen und des internationalen Rechts; eventuelle Beauftragung von anderen Freiberuflern (z.B.: Notaren, Gutachtern, Immobilienmaklern, Geometern usw.); Führung der Verhandlungen mit anderen möglichen Miterben zur Teilung der Erbmasse; gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Verteidigung bei Erbstreitigkeiten mit anderen Miterben oder Dritten.
2. IN ITALIEN VERERBEN
Auch in Nachlassplanungsfragen bietet Avv. Melchiorre Scalia anwaltlichen Beistand an. Viele glauben nämlich, dass eine Nachfolgeplanung nur für Personen mit großem Vermögen notwendig sei, aber das ist überhaupt nicht der Fall! Auch wer über ein kleines Vermögen verfügt, kann die Aufteilung seiner Güter den strengen Normen des Gesetzes entziehen und sie nach seinen konkreten Absichten regeln wollen. Durch eine gute Nachfolgeplanung kann man außerdem: Rechtsstreiten zwischen Erben vermeiden; eine gerechte Aufteilung der Vermögenswerte sicherstellen; Nachkommen bürokratische Schwierigkeiten ersparen; die Auswirkungen der Erbschaftssteuern verringern. Da das ideale Instrument für die Nachlassplanung bekanntermaßen das Testament ist, bietet die Anwaltskanzlei Scalia ihre Unterstützung bei der Auswahl der für die Zwecke des Mandanten am besten geeigneten Testamentsform an. Bei eigenhändigem Testament kümmert sich die Anwaltskanzlei Scalia um die Ausarbeitung und – auf Wunsch – um die Aufbewahrung des Dokuments, während bei öffentlichem Testament die Einschaltung eines Notars erforderlich wird. Für diejenigen, die bereits zu Lebzeiten damit beginnen möchten, ihr Vermögen unter ihren Lieben aufzuteilen, stellt die Schenkung ein sehr nützliches Institut dar, mit dem Geld und Güter durch eine öffentliche notarielle Urkunde an eine Person übertragen werden können. Erwähnenswert ist weiterhin der Familienpakt, ein wenig bekanntes, aber sehr praktisches Rechtsmittel insbesondere für Unternehmer. Da geht es nämlich um eine vor Notar erstellte Vereinbarung, kraft der es tatsächlich möglich wird, das Eigentum am Unternehmen einem oder mehreren Nachkommen zu vererben und so dessen Integrität und Kontinuität auch vor künftigen Erbschaftsstreitigkeiten zu schützen. Innerhalb der Geschäfte, die in die ausschließliche Zuständigkeit des Notars fallen (z. B. günstige Annahme einer Erbschaft, Ausschlagung der Erbschaft, öffentliches Testament, Schenkung, Familienvereinbarung usw.), arbeitet die Anwaltskanzlei Scalia mit mehreren wichtigen Notariatskanzleien in Turin und Mailand, sowie in anderen italienischen Städten, zusammen und gewährleistet ihren Mandanten Unterstützung auch während der notariellen Tätigkeiten. Die Anwaltskanzlei Scalia bietet außerdem auch juristische Übersetzungsdienste vom Deutschen ins Italienische und vom Italienischen ins Deutsche an, da Avv. Melchiorre Scalia in dem Verzeichnis der Gerichtssachverständigen für die deutsche Sprache bei dem Landgericht Turin eingetragen ist, sowie in der Liste der Fachübersetzer bei der Handelskammer Turin.
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