Als italienisch-deutsche Kanzlei betreut die Anwaltskanzlei Scalia deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Privatpersonen und Unternehmen, die in Italien Anspruch auf Schadensersatz haben. Im Besonderen bietet die Anwaltskanzlei Scalia einen hochqualifizierten Unterstützungsdienst im Bereich des Ersatzes für Vermögens– (entgangenen Gewinn und realen Verlustwert) und Nichtvermögensschäden (Schmerzengeld wegen Personenschäden; Schmerzensgeld bei Tötung eines Familienangehörigen) sowohl aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher unerlaubter Handlung.
Schadensersatzarten
Die Kanzlei befasst sich mit Schäden aus Vertragsverletzungen (z.B. Kaufvertrag, Vergabe, Werkvertrag, Beförderung usw.), Berufshaftpflicht (z.B.: Haftung des Steuerberaters, ärztliche Haftung usw.), Verkehrs– und Wasserunfällen, Nachbarschaft und Kondominium, entgangener Urlaubsfreude, Chancenverlust, Schutz der durch die Straftat geschädigten Person (z. B. Körperverletzungen, Stalking, Betrug, Beschädigungen usw.), Familiendelikten, Arbeitsunfällen und Mobbing, Haustierverlust usw.
Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Scalia
Die Vorgehensweise sieht eine erste außergerichtliche Phase vor, in der die Kanzlei ein Mahnschreiben an die Gegenseite und ihre Versicherungsgesellschaft sendet, um eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits durch den Abschluss eines schriftlichen Vergleichs und die gleichzeitige Entrichtung eines angemessenen Schadenersatzes zu fördern.
Sollten die Verhandlungen zu keinem konkreten Ergebnis führen, kann man in Absprache mit dem Mandanten vor der Erhebung einer gerichtlichen Klage dennoch noch versuchen, zu einer Einigung durch die Einreichung eines Schlichtungsantrags bei einer dazu befugten Mediationsstelle oder die Einleitung eines Verhandlungsverfahrens mit Anwaltsbeistand oder die Hinterlegung eines Antrags auf fachkundliche Ermittlung zu Zwecken der Beweissicherung bei dem zuständigen Gericht zu kommen. Die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens kann die letzte Option bleiben, wenn der Mandant so will; andernfalls kann man sofort gerichtlich vorgehen, wenn die Gegenseite auf die erhaltene Abmahnung nicht positiv reagiert.
Hauptsächlich ist es, sowieso zeitnah zu handeln. Deshalb wer glaubt, einen ungerechtfertigten Schaden erlitten zu haben, kann sich an die Anwaltskanzlei Scalia wenden und die verfügbaren Unterlagen zum Zweck einer ersten Beratung einsenden.
Kostenvoranschlag
Nach Erhalt der Unterlagen wird die Anwaltskanzlei Scalia umgehend einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für eine Erstberatung, deren Kosten je nach den Situationen bei späterer Erteilung eines umfassenderen Mandats von den höheren vereinbarten Honoraren für die Einleitung relevanterer anwaltlicher Tätigkeiten abgezogen werden können.
Wenn die Begründetheit des Anspruches rechtlich unbestreitbar ist und die Gegenseite zahlungsfähig (z.B. bei Vorhandensein einer Versicherungspolizze) scheint, berücksichtigt die Anwaltskanzlei Scalia die Möglichkeit, dem Mandanten besonders vorteilhafte Konditionen anzubieten, wie die Anwendung der Mindesthonorare gem. dem italienischen RVG oder die Erstattung der bloßen Kosten für die Einleitung des Gerichtsverfahrens mit Unterordnung der anwaltlichen Vergütung einem positiven Ausgang des Rechtsstreits und vorheriger Bestimmung des anfallenden Honorars nach der Höhe des erzielten Schadenersatzes.
Weitere Fragen
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