DEUTSCHSPRACHIGE ANWALTSKANZLEI FÜR INKASSO IN ITALIEN

Als deutsch-italienische Anwaltskanzlei verfügt die Anwaltskanzlei Scalia über langjährige Erfahrung im Bereich des grenzüberschreitenden Inkassos mit Schwerpunkt auf die Forderungsbeitreibung in Italien im Auftrag von Gläubigern aus deutschsprachigen Ländern: Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Vorgehensweise:
Der Dienst richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Die Situationen können nämlich sehr unterschiedlich sein: Die Privatperson, die einen Prozess in ihrem Land gewonnen hat und das Urteil in Italien vollstrecken muss, das Unternehmen, das keine Zahlung für eine Warenlieferung in Italien erhalten und ihre Forderung vor dem italienischen Gericht geltend zu machen hat.

Es ist auch nicht erforderlich, dass der deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Gläubiger schon über einen Vollstreckungstitel im eigenen Land verfügt: Wenn er schon einen besitzt, auch wenn es sich um einen ausländischen Titel handelt, ist es immer möglich, ihn sofort in die Tat umzusetzen; ansonsten wird die Anwaltskanzlei Scalia rechtliche Schritte zur Beschaffung eines Titels in Italien einleiten.

Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Scalia ist es, dem Schuldner ein Mahnschreiben zuzusenden, um ihn ein letztes Mal aufzufordern, freiwillig zu bezahlen. Dabei behält sie sich dennoch vor, das Gericht anzurufen, wenn die Nichtzahlung trotz der Mahnung fortdauert. In solchen Fällen hängt die Art der zu ergreifenden Maßnahmen von der konkreten Situation ab.

Wie schon erwähnt, wenn der Mandant bereits über einen Vollstreckungstitel verfügt, kann die Anwaltskanzlei Scalia sofort ein Vollstreckungsverfahren einleiten, ohne zuvor zu versuchen, sich in Kontakt mit dem Schuldner zu setzen, da in solchen Angelegenheiten der Überraschungseffekt sehr wichtig sein kann. Andernfalls, wenn der Gläubiger noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat, prüft die Anwaltskanzlei Scalia in Absprache mit dem Mandanten den besten Weg zur Durchsetzung der Forderung.

Im Vergleich zur Vergangenheit bietet das italienische Gesetz heute verschiedene Rechtsmittel zur alternativen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten, die den Parteien es ermöglichen, den Rechtsstreit zu regeln, ohne sich sofort an den Richter wenden zu müssen: Mediation, Verhandlung mit Rechtsbeistand usw. Daher kann es in Ermangelung eines Vollstreckungstitels, insbesondere bei B2B-Streitigkeiten, wo die Gegenseite ein Kunde des Mandanten sein und die Nichtzahlung mit Unzufriedenheitsgründen zusammenhängen kann, empfehlenswert sein, sich eines ADR-Rechtsmittels zu bedienen und erst nach fehlgeschlagener Schlichtung gerichtlich vorzugehen.

Strategie:

Um positive Ergebnisse zu erzielen, ist es in jedem Fall wichtig, eine präzise Strategie zu verfolgen. Zunächst muss man sich schnell tätig machen. Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit der Befriedigung des Kredits umgekehrt proportional zur Reaktionszeit des Gläubigers. Der Grund ist einfach: Mit der Zeit steigt die Möglichkeit, dass Ereignisse eintreten, welche die Forderung uneinbringlich machen können (z.B. Zwangsvollstreckung durch andere Gläubiger, Einstellung oder Liquidation des Unternehmens usw.).

Sofern noch kein Vollstreckungstitel vorliegt, sendet die Anwaltskanzlei Scalia ein Mahnschreiben mit Festsetzung einer letzten Frist von 10/15 Tagen, Inverzugsetzung und Androhung rechtlicher Schritte im Falle keiner rechtzeitigen positiven Rückmeldung. Wenn ein Vollstreckungstitel schon vorhanden ist, sei dieser italienisch oder deutsch, leitet die Anwaltskanzlei Scalia das Vollstreckungsverfahren durch Zustellung des s.g. „Atto di Precetto“, d.h. eine einzige und letzte außergerichtliche Warnung, die dem Schuldner eine endgültige Frist von 10 Tagen vor dem Beginn der Vollstreckung einräumt und allen Pfändungsarten vorangeht.

Reagiert der Schuldner dagegen auf das erhaltene Mahnschreiben und schlägt eine Ratenzahlung oder einen Vergleich vor, dann prüft die Anwaltskanzlei Scalia das Angebot mit dem Mandanten unter Erwägung der Tatsache, dass eine außergerichtliche Vereinbarung, welche die vom Gläubiger schon vorgebrachten Kosten berücksichtigt und eine in Betracht der Gesamtschuld jedenfalls angemessene Summe betrifft, es sowieso ermöglicht, ein positives Ergebnis in kurzer Zeit zu erzielen, ohne Kosten, Zeiten und Unbekannten eines Gerichtsverfahrens zu unterliegen.

Schuldnerlokalisierung:

Neben der dargestellten Inkasso - Tätigkeit bietet die Anwaltskanzlei Scalia auch einen Dienst zur Schuldnerlokalisierung mit einer Erstsuche nach pfändbaren Vermögenswerten in Italien an. Wenn der Mandant den Geburtsort und das Geburtsdatum des Schuldners kennt, kann die Anwaltskanzlei Scalia ermitteln, wo der Schuldner aktuellen Wohnsitz hat und ob er Immobilien besitzt und/oder Geschäftstätigkeiten in Einzelunternehmens– oder Gesellschaftsform ausübt. 

Darüber hinaus erlauben die neuen Normen über die Zwangsvollstreckung den in Italien zugelassenen Rechtsanwälten, nach Zustellung des oben erwähnten „Atto di Precetto“ (Leistungsaufforderung) das italienische Finanzamt nach aus der Datenbank resultierenden Informationen über das Vorhandensein etwaiger Kredite und Rechten des Schuldners gegenüber Dritten (z. B. Bankgirokonten, Arbeitsverträge usw.) zu fragen.

Wenn die anwaltlichen Untersuchungen nicht reichen würden und eingehendere Ermittlungen erforderlich wären, dann ist es gut zu wissen, dass die Anwaltskanzlei Scalia auch mit verschiedenen Detektivbüros auf dem italienischen Gebiet zusammenarbeitet, die in der Lage sind, den Schuldner im gesamten In- und Ausland aufzuspüren und eine umfassendere Analyse der Zahlungsfähigkeit desselben durchzuführen.

Analyse der Zahlungsfähigkeit:

Im Übrigen ist eine vorherige Analyse der Zahlungsfähigkeit des Schuldners immer empfehlenswert, obwohl es sich um eine Tätigkeit handelt, die sehr oft unterschätzt oder sogar unterlassen wird. Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Beitreibung einer Forderung setzt der Mandant sich nämlich dem Risiko eines doppelten Schadens aus, d.h. dem der Fruchtlosigkeit der durchgeführten Tätigkeiten und dem des Verlustes der getragenen Kosten.

Es ist also ratsam, das Vorhandensein pfändbarer Güter vorher festzustellen und die erforderlichen Schätzungen auch im Bezug auf die mit den verschiedenen Pfändungsarten gebundenen Kosten vorzunehmen. Insbesondere wenn die Chancen einer erfolgsreichen Einziehung der Forderung gering scheinen, kann es sinnvoll sein, auch auf den rechtlichen Weg zu verzichten und stattdessen die mit dem Verlust des Kredits verbundenen Steuervorteile zu beanspruchen.

Dienstleistungen für Anwaltskanzlei und Inkassounternehmen

Die Anwaltskanzlei Scalia steht nicht nur Privatpersonen und Unternehmen (Firmen und Gesellschaften) zur Verfügung, sondern auch deutschen (oder österreichischen oder schweizerischen) Anwaltskanzleien, sowie Inkassounternehmen, sowohl für einzelne Aufträge als auch für mehrere Mandate gegen diverse Gegenseiten in verschiedenen Lagen des italienischen Gebiets.

Unabhängig von der Auftragsgeberart (Anwaltskanzlei, Inkassounternehmen, Bankinstitute, Finanzierung – und Leasinggesellschaften usw.) ist die Anwaltskanzlei Scalia offen zur Möglichkeit engerer und langfristigerer Zusammenarbeitsbeziehungen, um ihrer Mandantschaft zu erlauben, einen zuverlässigen Ansprechpartner in Italien unter vorteilhafteren Bedingungen zu haben.

Weitere Fragen

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns unter der Telefonnummer +390114271675 oder schreiben Sie eine Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder eine WhatsApp-Nachricht an +393294777443 auch mit Bitte um Rückruf. Unsere deutschsprachigen Anwälte werden Ihnen gerne zur Verfügung stehen!

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