In Italien gelten die folgenden Buchführungsordnungen:

1. Ordentliche Buchführung

Die ordentliche Buchführung ist obligatorisch für Kapitalgesellschaften:
 - GmbH
 - AG
 - Aktienkommanditgesellschaft
 - Genossenschaften
sowie für andere Unternehmen (inklusiv Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 400.000,00 (bei Dienstleistungen) oder € 700.000,00 (bei anderen Tätigkeiten) überschreitet hat. Für die ordentliche Buchführung dürfen auch alle Unternehmen optieren, welche die vorgenannten Umsatzgrenzen nicht erreichen.

Die Anwendung der ordentlichen Buchführung erfordert die Haltung der folgenden Bücher:
- das Journal
- das Inventarbuch
- MwSt.-Register (Einkauf, Verkauf usw.)
- Kontenblätter
- Buch der Magazinbewegungen
- Buch der abschreibbaren Güter
- obligatorische Arbeitsbücher

Vorteile der ordentlichen Buchführung: 
- ausführlichere und detailliertere Informationsniveau über Umsatzentwicklung und Geschäftsverlauf;
Nachteile der ordentlichen Buchführung:
- höhere Kosten für Buchführung
- Bedarf höherer Fachkenntnissen


2. Vereinfachte Buchführung
 

Die vereinfachte Buchführung ist anwendbar bei Personengesellschaften (Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften) und Einzelunternehmen, deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder – in dem Fall eines neu gegründeten Unternehmens – für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 400.000,00 (bei Dienstleistungen) oder von € 700.000 (bei anderen Tätigkeiten) nicht überschreitet hat und die nicht für die ordentliche Buchführung optiert haben.

Die Wahl der vereinfachten Buchführung erfordert die Haltung der folgenden Bücher:
- MwSt.-Register (Einkauf, Verkauf usw.)
- Obligatorische Arbeitsbücher (wenn Arbeitsnehmer vorhanden sind)

Vorteile der vereinfachten Buchführung:
- Geringere Kosten der Buchhaltung
- Kein Bedarf von höheren Fachkenntnissen

Nachteile der vereinfachten Buchführung:
- Niedrigere Informationsniveau über Umsatzentwicklung und Geschäftsverlauf
- Branchenkennzahlenunterwerfung (s.g. „studi di settore“)


3. Die Pauschalsteuerregelung

Siehe den spezifischen Aufsatz.

Buchführungsordnungen in Italien https://www.itarecht.com/ Anwaltskanzlei Scalia

Firmengründungen in Italien

Als deutsch – italienische Anwaltskanzlei berät die Anwaltskanzlei Scalia deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Investoren bei der Umsetzung von Geschäftsprojekten in Italien. Im Besonderen unterstützt die Anwaltskanzlei Scalia nach eingehender und personalisierter Prüfung der verfolgten Ziele ihre Mandanten bei der Wahl der für ihre Bedürfnisse geeigneten Unternehmensform. Je nach dem...

Immobilienkauf in Italien

Die Anwaltskanzlei Scalia bietet Rechtsbeistand beim Kauf von Immobilien aller Arten, Größen und Preise in Italien (von der kleinen Ferienwohnung bis zu den größeren Immobilienanlagen) und unterstützt deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus für ihren Urlaub oder eine Wohnung für das Studium ihrer Kinder erwerben möchten, sowie...

In Italien erben und vererben

Avv. Melchiorre Scalia verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Erbrecht mit Schwerpunkt auf deutsch-italienische Erbfolgen und leistet Rechtsbeistand sowohl Erben ab dem Zeitpunkt der Berufung zur Erbschaft als auch allen, die aus verschiedenen Gründen ihre Nachfolge noch zu Lebzeiten planen möchten: 1.      IN ITALIEN ERBEN In dem Bereich der Verhältnisse zwischen Italien...

Schadenersatz in Italien

Als italienisch-deutsche Kanzlei betreut die Anwaltskanzlei Scalia deutsche (oder österreichische oder schweizerische) Privatpersonen und Unternehmen, die in Italien Anspruch auf Schadensersatz haben. Im Besonderen bietet die Anwaltskanzlei Scalia einen hochqualifizierten Unterstützungsdienst im Bereich des Ersatzes für Vermögens– (entgangenen Gewinn und realen Verlustwert) und Nichtvermögensschäden (Schmerzengeld wegen Personenschäden; Schmerzensgeld bei Tötung...

Inkasso in Italien

DEUTSCHSPRACHIGE ANWALTSKANZLEI FÜR INKASSO IN ITALIEN Als deutsch-italienische Anwaltskanzlei verfügt die Anwaltskanzlei Scalia über langjährige Erfahrung im Bereich des grenzüberschreitenden Inkassos mit Schwerpunkt auf die Forderungsbeitreibung in Italien im Auftrag von Gläubigern aus deutschsprachigen Ländern: Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vorgehensweise:Der Dienst richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Die...

Trennung und Scheidung in Italien

In einer Zeit, in der Mischehen zwischen Italienern und Deutschen immer häufiger vorkommen, kann es wichtig sein, von Anfang an die wesentlichen Unterschiede zwischen italienischem und deutschem Recht über Trennung und Scheidung zu kennen. Zeiten und Regelungen der Trennung in Deutschland und in Italien: Deutschland: In Deutschland entspricht die Trennung einer faktischen...

MwSt - Identifizierung

Ausländische Subjekte, die in Italien Unternehmens-, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, unterliegen der italienischen Besteuerung und deshalb haben sich innerhalb 30 Tage nach der Tätigkeitsaufnahme bei der örtlich zuständigen Einnahmeagentur anzumelden. Diese Anmeldung bei der Einnahmeagentur kann in verschiedenen Arten erfolgen: • Representative Office Ein Representative Office ist die einfachste Form...

Buchführungsordnungen in Italien

In Italien gelten die folgenden Buchführungsordnungen: 1. Ordentliche Buchführung Die ordentliche Buchführung ist obligatorisch für Kapitalgesellschaften:  - GmbH  - AG  - Aktienkommanditgesellschaft  - Genossenschaften sowie für andere Unternehmen (inklusiv Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 400.000,00 (bei...

Die Pauschalsteuerregelung

Die Pauschalsteuerregelung (s.g. „regime forfettario“) stellt die natürliche Buchführungsordnung für Einzelunternehmen und Freiberufler dar, deren Einkünfte im Vorjahr die Grenze von € 85.000,00 nicht überschreitet haben. Ihre Besonderheiten lassen sich so zusammenfassen, wie folgt: Die Steuerbemessungsgrundlage wird pauschal anhand bestimmter Ertragskoeffizienten ermittelt, welche je nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschiedlich zwischen...

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