In Italien gelten die folgenden Buchführungsordnungen:

1. Ordentliche Buchführung

Die ordentliche Buchführung ist obligatorisch für Kapitalgesellschaften:
 - GmbH
 - AG
 - Aktienkommanditgesellschaft
 - Genossenschaften
sowie für andere Unternehmen (inklusiv Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 400.000,00 (bei Dienstleistungen) oder € 700.000,00 (bei anderen Tätigkeiten) überschreitet hat. Für die ordentliche Buchführung dürfen auch alle Unternehmen optieren, welche die vorgenannten Umsatzgrenzen nicht erreichen.

Die Anwendung der ordentlichen Buchführung erfordert die Haltung der folgenden Bücher:
- das Journal
- das Inventarbuch
- MwSt.-Register (Einkauf, Verkauf usw.)
- Kontenblätter
- Buch der Magazinbewegungen
- Buch der abschreibbaren Güter
- obligatorische Arbeitsbücher

Vorteile der ordentlichen Buchführung: 
- ausführlichere und detailliertere Informationsniveau über Umsatzentwicklung und Geschäftsverlauf;
Nachteile der ordentlichen Buchführung:
- höhere Kosten für Buchführung
- Bedarf höherer Fachkenntnissen


2. Vereinfachte Buchführung
 

Die vereinfachte Buchführung ist anwendbar bei Personengesellschaften (Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften) und Einzelunternehmen, deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder – in dem Fall eines neu gegründeten Unternehmens – für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 400.000,00 (bei Dienstleistungen) oder von € 700.000 (bei anderen Tätigkeiten) nicht überschreitet hat und die nicht für die ordentliche Buchführung optiert haben.

Die Wahl der vereinfachten Buchführung erfordert die Haltung der folgenden Bücher:
- MwSt.-Register (Einkauf, Verkauf usw.)
- Obligatorische Arbeitsbücher (wenn Arbeitsnehmer vorhanden sind)

Vorteile der vereinfachten Buchführung:
- Geringere Kosten der Buchhaltung
- Kein Bedarf von höheren Fachkenntnissen

Nachteile der vereinfachten Buchführung:
- Niedrigere Informationsniveau über Umsatzentwicklung und Geschäftsverlauf
- Branchenkennzahlenunterwerfung (s.g. „studi di settore“)


3. Die Pauschalsteuerregelung

Siehe den spezifischen Aufsatz.

Buchführungsordnungen in Italien https://www.itarecht.com/ Anwaltskanzlei Scalia

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Buchführungsordnungen in Italien

In Italien gelten die folgenden Buchführungsordnungen: 1. Ordentliche Buchführung Die ordentliche Buchführung ist obligatorisch für Kapitalgesellschaften:  - GmbH  - AG  - Aktienkommanditgesellschaft  - Genossenschaften sowie für andere Unternehmen (inklusiv Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 400.000,00 (bei...

Die Pauschalsteuerregelung

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